Erlass Elternmitwirkung

Liebe Eltern,

in diesem Erlass können Sie sich über Elternmitwirkung in der Schule informieren.

 

Masernschutzgesetz

Liebe Eltern,


am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148 ff.) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll nach Willen des Bundes die Impfquote bei der Infektionskrankheit Masern erhöht werden.

Dies bedeutet in Bezug auf die Schule, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihr Kind bzw. Ihre Kinder vor Eintritt in die Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben, z.B. in Form des Impfausweises/Impfpasses.


Für Kinder, die am 01. März 2020 bereits Schülerinnen und Schüler einer Schule sind, gilt für den Nachweis des Impfschutzes als letzter Zeitpunkt der 31.07.2021. Kann für eine Schülerin oder einen Schüler kein Nachweis erbracht werden, so wird das zuständige Gesundheitsamt durch die Schule benachrichtigt.


Nähere Informationen erhalten Sie unter:


masernschutz.de

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